AGB
1 Angebote und Preise
1.1 Angebote der Mextar AG erfolgen, insofern ihre Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich
vermerkt ist, freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs.
1.2 Einkaufsbedingungen und Submissionsbestimmungen des Bestellers oder Abänderungen
dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen
sind für die Mextar AG nur soweit verbindlich, als diese von ihr schriftlich anerkannt
wurden.
2 Anlieferung
2.1 Die Mextar AG bestimmt die Art des Versandes. Sie ist berechtigt, die Ware in
Teilsendungen auszuliefern.
2.2 Sämtliche Lieferungen erfolgen an das Domizil oder an die Baustelle des Bestellers.
Der Transport erfolgt zu Lasten des Bestellers.
2.3 Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers.
3 Verpackung
3.1 Einwegkartons werden verrechnet.
3.2 Paletten werden bei Nichtretournierungen innert Monatsfrist voll fakturiert.
3.3 Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Empfängers.
4 Bestellungen
4.1 Durch Erteilung der Bestellung anerkennt der Besteller diese Lieferbedingungen.
4.2 Hat der Besteller eine Bestellung aufgegeben und der Lieferant sie bestätigt, so
können Abänderungen oder Annullierungen nur noch in beidseitigem Einverständnis
erfolgen. Bei Spezialanfertigungen sind Abänderungen oder Annullierungen ausgeschlossen.
4.3 Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgelegten Abruffrist abgenommen
werden. Wird diese Frist um drei Monate überschritten, besteht die Berechtigung zur
Fakturierung sowie zur Verrechnung von Kapitalzinsen und Lagermiete.
5 Lieferfristen
Die Lieferfristen werden nach bestem Vermögen eingehalten. Eventuelle Ersatzansprüche
wegen Terminüberschreitung können nicht anerkannt werden.
6 Mustersendungen
Muster, die auf Verlangen des Interessenten besonders angefertigt werden müssen,
werden verrechnet, wenn kein entsprechender Lieferungsauftrag erteilt wird.
7 Masse und Konstruktionsänderungen
Von Abbildungen, Gewichten, Masstabellen oder sonstigen derartigen Angaben kann
abgewichen werden, sofern sich dies als zweckmässig erweist.
8 Rücksendungen
Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und franko angenommen.
Es werden nur originalverpackte Lagerprodukte zurückgenommen. Unbeschädigte
Lagerprodukte werden zu höchstens 80 % des Nettowarenwertes gutgeschrieben.
Beschädigtes Material wird nicht gutgeschrieben. Fehlende Teile wie Befestigungsmaterial
oder Originalverpackung werden verrechnet. Spezialanfertigungen, nicht
lagernde oder abgeänderte Standardmodelle werden nicht zurückgenommen.
9 Reklamationen
Minder- oder Falschlieferungen sowie etwelche Mängel können nur innerhalb von
acht Tagen nach Ankunft der Lieferung beim Besteller schriftlich beanstandet werden.
10 Garantie
10.1 Die Garantie für Leuchten (inkl. Betriebsgeräte) beträgt 2 Jahre für Produkte mit
einer Schutzart bis IP54 im Innenbereich, 1 Jahr für Produkte mit einer Schutzart von
IP65 im überdachten Aussenbereich. Die Garantie beschränkt sich während dieser
Frist auf auftretende Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler
seitens des Lieferanten zurückzuführen sind. Bei Ersatz defekter
Leuchten oder Komponenten beginnt die Garantiedauer weder für die Ersatzleuchten
noch für die Ersatzkomponenten neu zu laufen.
10.2 Jede weitere Garantie oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere
werden keine Kosten für die Programmierung, Transport, Demontage und
Wiedermontage von Leuchten und Apparaten oder deren Bestandteile sowie für irgendwelche
andere Folgeschäden übernommen.
10.3 Ebenso wird keine Garantie für Material geleistet, an welchem durch den Besteller
oder durch Dritte Änderungen oder Reparaturen vorgenommen, oder wenn die
Montage- oder Betriebsvorschriften des Lieferanten nicht eingehalten worden sind.
10.4 Die jährliche Brenndauer der Produkte darf 5000 Betriebsstunden nicht überschritten
haben.
10.5 Jegliche Garantie setzt im übrigen voraus, dass das defekte Material verpackt
franko Mextar AG zugestellt wird.
10.6. Bei Handelswahren gelten die jeweiligen Garantieleistungen der Herstellers
11 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. Andere Zahlungsbedingungen
sind schriftlich zu vereinbaren
12 Nebenabreden
Andere Vereinbarungen als diese Lieferbedingungen sowie Nebenabreden gelten
nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
13 Anwendbares Recht
Soweit diese Verkaufs- und Lieferbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten,
gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder
werden, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sirnach TG.
AGB November 2021
Mextar AG, Leuchten und Lichtsysteme, Lindenstrasse 22, 8370 Sirnach