top of page

AGB

1 Angebote und Preise

1.1 Angebote der Mextar AG erfolgen, insofern ihre Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich

vermerkt ist, freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs.

1.2 Einkaufsbedingungen und Submissionsbestimmungen des Bestellers oder Abänderungen

dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen

sind für die Mextar AG nur soweit verbindlich, als diese von ihr schriftlich anerkannt

wurden.

2 Anlieferung

2.1 Die Mextar AG bestimmt die Art des Versandes. Sie ist berechtigt, die Ware in

Teilsendungen auszuliefern.

2.2 Sämtliche Lieferungen erfolgen an das Domizil oder an die Baustelle des Bestellers.

Der Transport erfolgt zu Lasten des Bestellers.

2.3 Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers.

3 Verpackung

3.1 Einwegkartons werden verrechnet.

3.2 Paletten werden bei Nichtretournierungen innert Monatsfrist voll fakturiert.

3.3 Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Empfängers.

4 Bestellungen

4.1 Durch Erteilung der Bestellung anerkennt der Besteller diese Lieferbedingungen.

4.2 Hat der Besteller eine Bestellung aufgegeben und der Lieferant sie bestätigt, so

können Abänderungen oder Annullierungen nur noch in beidseitigem Einverständnis

erfolgen. Bei Spezialanfertigungen sind Abänderungen oder Annullierungen ausgeschlossen.

4.3 Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgelegten Abruffrist abgenommen

werden. Wird diese Frist um drei Monate überschritten, besteht die Berechtigung zur

Fakturierung sowie zur Verrechnung von Kapitalzinsen und Lagermiete.

5 Lieferfristen

Die Lieferfristen werden nach bestem Vermögen eingehalten. Eventuelle Ersatzansprüche

wegen Terminüberschreitung können nicht anerkannt werden.

6 Mustersendungen

Muster, die auf Verlangen des Interessenten besonders angefertigt werden müssen,

werden verrechnet, wenn kein entsprechender Lieferungsauftrag erteilt wird.

7 Masse und Konstruktionsänderungen

Von Abbildungen, Gewichten, Masstabellen oder sonstigen derartigen Angaben kann

abgewichen werden, sofern sich dies als zweckmässig erweist.

8 Rücksendungen

Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und franko angenommen.

Es werden nur originalverpackte Lagerprodukte zurückgenommen. Unbeschädigte

Lagerprodukte werden zu höchstens 80 % des Nettowarenwertes gutgeschrieben.

Beschädigtes Material wird nicht gutgeschrieben. Fehlende Teile wie Befestigungsmaterial

oder Originalverpackung werden verrechnet. Spezialanfertigungen, nicht

lagernde oder abgeänderte Standardmodelle werden nicht zurückgenommen.

9 Reklamationen

Minder- oder Falschlieferungen sowie etwelche Mängel können nur innerhalb von

acht Tagen nach Ankunft der Lieferung beim Besteller schriftlich beanstandet werden.

10 Garantie

10.1 Die Garantie für Leuchten (inkl. Betriebsgeräte) beträgt 2 Jahre für Produkte mit

einer Schutzart bis IP54 im Innenbereich, 1 Jahr für Produkte mit einer Schutzart von

IP65 im überdachten Aussenbereich. Die Garantie beschränkt sich während dieser

Frist auf auftretende Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler

seitens des Lieferanten zurückzuführen sind. Bei Ersatz defekter

Leuchten oder Komponenten beginnt die Garantiedauer weder für die Ersatzleuchten

noch für die Ersatzkomponenten neu zu laufen.

10.2 Jede weitere Garantie oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere

werden keine Kosten für die Programmierung, Transport, Demontage und

Wiedermontage von Leuchten und Apparaten oder deren Bestandteile sowie für irgendwelche

andere Folgeschäden übernommen.

10.3 Ebenso wird keine Garantie für Material geleistet, an welchem durch den Besteller

oder durch Dritte Änderungen oder Reparaturen vorgenommen, oder wenn die

Montage- oder Betriebsvorschriften des Lieferanten nicht eingehalten worden sind.

10.4 Die jährliche Brenndauer der Produkte darf 5000 Betriebsstunden nicht überschritten

haben.

10.5 Jegliche Garantie setzt im übrigen voraus, dass das defekte Material verpackt

franko Mextar AG zugestellt wird.

10.6. Bei Handelswahren gelten die jeweiligen Garantieleistungen der Herstellers

11 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. Andere Zahlungsbedingungen

sind schriftlich zu vereinbaren

12 Nebenabreden

Andere Vereinbarungen als diese Lieferbedingungen sowie Nebenabreden gelten

nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

13 Anwendbares Recht

Soweit diese Verkaufs- und Lieferbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten,

gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Sollten einzelne

Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder

werden, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sirnach TG.

AGB November 2021

Mextar AG, Leuchten und Lichtsysteme, Lindenstrasse 22, 8370 Sirnach

bottom of page